Wenn die Sorge besteht, dass eine Person dem Kind geschadet haben könnte, ist zuerst wichtig, ob sie das Kind weiterhin erreichen kann. Das kann persönliche Treffen betreffen, aber auch Nachrichten, Anrufe, Abholen, Betreuung, gemeinsame Aktivitäten oder andere Kontakte.
Welche Schutzmaßnahmen sinnvoll sind, hängt von der Situation ab. Du musst das nicht allein entscheiden. Eine spezialisierte Fachberatungsstelle kann helfen, mögliche Schritte zu planen; je nach Gefährdung können auch Jugendamt, Polizei oder andere zuständige Stellen wichtig werden.
Prüfen, ob weiterer Kontakt möglich ist
Überlege, ob die betreffende Person das Kind weiterhin persönlich oder digital erreichen kann – zum Beispiel bei Betreuung, Abholen, Freizeitaktivitäten, über Messenger oder durch andere Personen. Je nach Situation kann es nötig sein, solche Kontakte vorläufig zu verändern oder zu verhindern.
Unterstützung für den Schutz holen
Wenn du nicht weißt, wie sich weiterer Kontakt sicher verhindern oder gestalten lässt, hole dir Unterstützung. Eine Fachberatungsstelle kann beim Planen helfen. Je nach Situation können auch Jugendamt, Polizei oder andere zuständige Stellen Schutzmaßnahmen unterstützen oder veranlassen.
Die betreffende Person nicht vorschnell konfrontieren
Vielleicht möchtest du die betreffende Person sofort zur Rede stellen. Eine unvorbereitete Konfrontation kann jedoch zusätzlichen Druck auf das Kind auslösen oder weitere Schutz- und Klärungsschritte erschweren. Wenn keine unmittelbare Gefahr besteht, besprich möglichst vorher mit einer spezialisierten Fachberatungsstelle, wie das Kind geschützt werden kann und welches weitere Vorgehen sinnvoll ist.