Einbeziehung für sexuelle Zwecke
Ein Kind wird für sexuelle Zwecke einbezogen, wenn eine andere Person es in sexualisierte Situationen bringt oder dafür benutzt. Das kann durch Berührungen oder andere körperliche Handlungen geschehen, aber auch ohne Körperkontakt – zum Beispiel durch sexualisierte Nachrichten, Bilder oder Handlungen über digitale Medien.
