Sexualisierte Gewalt kann sehr unterschiedlich aussehen. Sie kann durch Berührungen oder andere körperliche Handlungen geschehen, aber auch ohne Körperkontakt – zum Beispiel durch sexualisierte Worte, Nachrichten, Bilder oder Aufforderungen. Auch digitale Medien können genutzt werden, um Kinder in sexualisierte Situationen einzubeziehen oder Aufnahmen herzustellen und zu verbreiten.
Die Einteilung auf dieser Seite hilft dabei, diese unterschiedlichen Situationen besser zu verstehen. Dabei sind die Grenzen zwischen den Formen nicht immer eindeutig: Eine Situation kann digital beginnen und später zu körperlichen Handlungen führen, oder eine körperliche Tat kann aufgenommen und weiterverbreitet werden. Die Kategorien sagen deshalb nicht aus, welche Erfahrung „schlimmer“ ist.
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Formen im Überblick
Sexualisierte Gewalt kann durch Worte oder Bilder, durch körperliche Handlungen oder über digitale Medien stattfinden. Die Einteilung in verschiedene Formen hilft dabei, genauer zu beschreiben, was geschehen ist.
Dabei passen Situationen nicht immer nur in eine Kategorie. Eine Person kann ein Kind zum Beispiel zunächst über Nachrichten sexualisiert ansprechen, später körperliche Grenzen überschreiten oder Aufnahmen herstellen und verbreiten. Die Formen können sich deshalb überschneiden und ineinander übergehen.
Ohne Körperkontakt
Auch ohne Berührung kann ein Kind sexualisiert einbezogen werden – zum Beispiel durch sexualisierte Worte oder Nachrichten, das Zeigen sexueller oder pornografischer Inhalte, Aufforderungen zu sexualisierten Handlungen oder gezieltes Beobachten in intimen Situationen.
Mit Körperkontakt
Hierzu gehören sexualisierte Berührungen und andere körperliche Handlungen am oder mit dem Kind. Zur genaueren Beschreibung wird unterschieden, ob dabei eine Penetration stattfindet oder nicht. Was damit konkret gemeint ist, erklären die folgenden Abschnitte.
Digital und bildbasiert
Digitale Medien können genutzt werden, um Kinder sexualisiert anzusprechen, zu bestimmten Handlungen aufzufordern, unter Druck zu setzen oder auszubeuten. Dazu können Nachrichten, Bilder, Videos oder Videochats gehören.
Bildbasierte Gewalt betrifft insbesondere sexualisierte Aufnahmen von Kindern und deren Herstellung, Speicherung oder Verbreitung. Digitale und bildbasierte Formen können zusammen auftreten, sind aber nicht dasselbe.
Die verschiedenen Formen überschneiden sich häufig
Eine Situation kann in einer Form beginnen und später eine andere annehmen. Ein Kontakt kann zum Beispiel mit sexualisierten Nachrichten beginnen, zu Aufforderungen vor einer Kamera führen und später in körperliche Handlungen übergehen. Körperliche sexualisierte Gewalt kann außerdem aufgenommen, gespeichert oder weiterverbreitet werden.
Die Kategorien helfen deshalb beim Beschreiben einer Situation. Sie sind aber keine voneinander abgeschlossenen Schubladen.
Die Form allein sagt nicht, wie ein Kind die Erfahrung erlebt
Ob eine Handlung mit oder ohne Körperkontakt stattfindet, sagt nicht automatisch, wie ein Kind sie erlebt oder welche Folgen sie haben kann. Auch sexualisierte Gewalt ohne Berührung kann Grenzen, Vertrauen und sexuelle Selbstbestimmung schwer verletzen.
Wie ein Kind mit einer Erfahrung umgeht, kann von vielen Dingen beeinflusst werden – zum Beispiel davon, was passiert ist, wie lange oder wie oft es geschah, welche Beziehung zur anderen Person bestand und wie das Umfeld anschließend reagiert.
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Ohne Körperkontakt (Hands-off)
Sexualisierte Gewalt kann auch stattfinden, ohne dass ein Kind berührt wird. Dazu gehören zum Beispiel sexualisierte Worte oder Nachrichten, das Zeigen sexueller oder pornografischer Inhalte, sexuelle Handlungen vor einem Kind oder Aufforderungen, sich auszuziehen oder sexualisierte Handlungen vorzunehmen.
Für solche Formen wird auch der Fachbegriff „Hands-off“ verwendet. Er beschreibt nur, dass kein unmittelbarer Körperkontakt stattfindet. Er sagt nichts darüber aus, wie ein Kind die Situation erlebt oder wie eine konkrete Handlung rechtlich einzuordnen ist.
Sexuelle Handlungen vor einem Kind
Eine Person kann vor einem Kind sexuelle Handlungen vornehmen oder das Kind gezielt dazu bringen, solche Handlungen anzusehen. Entscheidend ist der Zusammenhang: Dass ein Kind beispielsweise im Alltag etwas über Sexualität erfährt oder Sexualität wahrnimmt, ist nicht automatisch sexualisierte Gewalt.
Von sexualisierter Gewalt sprechen wir hier, wenn ein Kind gezielt für sexuelle Zwecke einbezogen oder mit sexuellen Handlungen konfrontiert wird.
Sexualisierte Worte und Inhalte
Sexualisierte Gespräche, Nachrichten, Bilder, Videos oder pornografische Inhalte können genutzt werden, um ein Kind sexuell einzubeziehen, Grenzen zu überschreiten oder sexualisierte Situationen schrittweise normal erscheinen zu lassen.
Das kann persönlich geschehen, aber auch über Messenger, soziale Netzwerke, Gaming-Plattformen oder andere digitale Dienste.
Aufforderung zu sexualisierten Handlungen
Ein Kind kann aufgefordert oder dazu gebracht werden, sich auszuziehen, sich selbst zu berühren oder andere sexualisierte Handlungen vorzunehmen. Das kann persönlich geschehen oder digital – zum Beispiel über Nachrichten oder einen Videochat.
Auch wenn die andere Person das Kind dabei nicht berührt, wird das Kind für sexuelle Zwecke einbezogen.
Fehlender Körperkontakt bedeutet nicht fehlende Gewalt
Dass keine Berührung stattfindet, macht eine sexualisierte Handlung nicht harmlos. Auch Worte, Bilder, Aufforderungen oder Situationen vor einer Kamera können Grenzen, Vertrauen und sexuelle Selbstbestimmung eines Kindes schwer verletzen.
Wie ein Kind eine solche Erfahrung erlebt und welche Folgen sie haben kann, ist sehr unterschiedlich. Deshalb sollten kontaktlose und körperliche Formen nicht danach eingeordnet werden, welche vermeintlich „schlimmer“ ist.
Nicht jede Grenzverletzung wird rechtlich gleich bewertet
Eine Situation kann die Grenzen eines Kindes verletzen und fachlich ernst zu nehmen sein, auch wenn daraus nicht automatisch folgt, dass ein bestimmter Straftatbestand erfüllt ist. Für die Einordnung kommt es darauf an, was konkret passiert ist und in welchem Zusammenhang – zum Beispiel auf Alter und Entwicklung, die Beziehung der Beteiligten oder bestehende Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse.
Bestimmte sexualisierte Handlungen ohne Körperkontakt sind strafrechtlich ausdrücklich erfasst. Ob eine konkrete Handlung strafbar ist, hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab.
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Mit Körperkontakt ohne Penetration
Sexualisierte Gewalt kann Berührungen und andere körperliche Handlungen umfassen. Dazu gehören Situationen, in denen eine Person ein Kind sexualisiert berührt, das Kind zu Berührungen bringt oder Nähe und Vertrauen für sexualisierte Handlungen ausnutzt.
Für körperliche Formen wird auch der Fachbegriff „Hands-on“ verwendet. In diesem Abschnitt geht es um Handlungen ohne Penetration. Diese Einteilung beschreibt die Art des Körperkontakts – sie sagt nicht, wie ein Kind die Erfahrung erlebt oder wie eine konkrete Handlung rechtlich zu bewerten ist.
Sexualisierte Berührungen
Sexualisierte Berührungen können intime Körperbereiche betreffen, aber auch andere Berührungen können Teil sexualisierter Gewalt sein. Entscheidend ist deshalb nicht allein, wo ein Kind berührt wird. Wichtig ist auch, was dabei geschieht, mit welchem Zweck und in welchem Zusammenhang.
Eine Berührung lässt sich also nicht allein anhand der berührten Körperstelle einordnen.
Ein Kind kann selbst zu Handlungen gebracht werden
Sexualisierte Gewalt kann auch bedeuten, dass ein Kind dazu gebracht wird, eine andere Person zu berühren oder sexualisierte Handlungen an sich selbst oder anderen vorzunehmen.
Dafür muss niemand offen drohen oder körperliche Gewalt anwenden. Vertrauen, Druck, Manipulation oder bestehende Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse können beeinflussen, was ein Kind tut und ob es sich widersetzen kann.
Nähe und Vertrauen können ausgenutzt werden
Nähe, Trost, Pflege, Spielen und Zuneigung gehören zum normalen Alltag mit Kindern. Problematisch werden solche Situationen nicht durch die Nähe selbst, sondern wenn eine Person sie für sexualisierte Handlungen oder Grenzüberschreitungen ausnutzt.
Gerade wenn ein Kind einer Person vertraut oder von ihr abhängig ist, kann es schwer sein zu erkennen, dass eine Grenze überschritten wird, oder sich dagegen zu wehren.
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Mit Penetration
Bei dieser Form sexualisierter Gewalt kommt es zu unmittelbarem Körperkontakt und zum Eindringen in den Körper des Kindes. Fachlich wird dafür auch von „Hands-on mit Penetration“ gesprochen.
Die Kategorie beschreibt, welche körperliche Handlung stattfindet. Sie sagt nicht, wie ein Kind die Erfahrung erlebt oder welche Folgen sie haben kann. Auch die konkrete rechtliche Einordnung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Fehlende sichtbare Verletzungen schließen eine Tat nicht aus
Nach sexualisierter Gewalt müssen nicht immer Verletzungen zu sehen sein. Deshalb lässt sich allein daraus, dass äußerlich nichts Auffälliges erkennbar ist, nicht schließen, dass keine Tat stattgefunden hat.
Umgekehrt beweist ein körperlicher Befund für sich allein nicht, was geschehen ist. Beschwerden, Verletzungen und medizinische Befunde sollten deshalb von qualifizierten Fachpersonen untersucht und im Zusammenhang eingeordnet werden.
Wenn eine mögliche Tat erst kurz zurückliegt, Schmerzen, Verletzungen oder andere Beschwerden bestehen, kann zeitnahe medizinische Hilfe wichtig sein. Welche Untersuchung sinnvoll ist, kann eine kinderärztliche oder spezialisierte medizinische Stelle klären.
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Digitale sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt kann auch über das Smartphone, soziale Netzwerke, Messenger, Gaming-Plattformen oder Videochats stattfinden. Ein Kind kann sexualisiert angeschrieben, zu Bildern oder Handlungen aufgefordert, unter Druck gesetzt oder erpresst werden. Aufnahmen können gespeichert und weiterverbreitet werden.
Manche Situationen finden vollständig digital statt, andere beginnen online und setzen sich außerhalb des digitalen Raums fort. Entscheidend ist deshalb nicht die Plattform, sondern was geschieht und wie ein Kind einbezogen, unter Druck gesetzt oder ausgebeutet wird.
Sexualisierte Kommunikation
Sexualisierte Nachrichten, Gespräche oder Aufforderungen können über Messenger, soziale Netzwerke, Gaming-Plattformen, Videochats oder andere digitale Dienste stattfinden. Ein Kontakt kann von Anfang an sexualisiert sein – oder zunächst freundlich und unverfänglich wirken und erst später sexualisiert werden.
Kinder können dabei zum Beispiel mit sexualisierten Fragen, Bildern oder Aufforderungen konfrontiert werden.
Druck, Manipulation und Erpressung
Ein Kind kann unter Druck gesetzt, manipuliert oder erpresst werden, Bilder oder Videos zu schicken, sich vor einer Kamera zu zeigen oder einen Kontakt fortzusetzen. Dabei kann zum Beispiel damit gedroht werden, bereits vorhandene Bilder weiterzugeben oder andere Personen zu informieren.
Druck muss aber nicht immer als offene Drohung beginnen. Auch Vertrauen, emotionale Nähe, Schuldgefühle oder Angst können genutzt werden, um ein Kind zu weiteren Handlungen zu bringen.
Aufnahmen können gespeichert und weiterverbreitet werden
Ein Bild oder Video kann gespeichert, kopiert, weitergeschickt oder erneut veröffentlicht werden. Dadurch kann eine sexualisierte Aufnahme auch dann weiter im Umlauf sein, wenn die ursprüngliche Situation längst vorbei ist.
Für Betroffene kann dadurch eine zusätzliche Belastung entstehen, weil sie nicht wissen oder kontrollieren können, wer die Aufnahme besitzt oder weitergibt.
Digitale und körperliche Formen können ineinandergreifen
Ein Kontakt kann online beginnen und später zu einem persönlichen Treffen oder zu körperlichen Grenzverletzungen führen. Umgekehrt können körperliche sexualisierte Handlungen aufgenommen und anschließend digital gespeichert oder verbreitet werden.
Digitale, körperliche und bildbasierte Formen sind deshalb keine getrennten Welten. Sie können miteinander verbunden sein oder aufeinander folgen.
Ein freiwilliger Kontakt oder ein eigenes Bild sind keine Zustimmung zur Ausbeutung
Ein Kind oder Jugendlicher kann einen Kontakt selbst begonnen, freiwillig weitergeführt oder zunächst aus eigenem Entschluss ein Bild verschickt haben. Das gibt einer anderen Person nicht das Recht, Druck auszuüben, weitere Bilder zu verlangen, Aufnahmen gegen den Willen des Kindes zu speichern oder weiterzugeben oder das Kind damit zu erpressen.
Auch Vertrauen, Verliebtheit, Neugier oder eine zunächst freiwillige Entscheidung verschieben die Verantwortung für spätere Grenzverletzungen nicht auf das Kind. Verantwortlich für Druck, Erpressung oder Ausbeutung ist die Person, die sie ausübt.
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Missbrauchsdarstellungen
Wenn sexualisierte Gewalt an einem Kind fotografiert oder gefilmt wird, endet die Verletzung nicht unbedingt mit der ursprünglichen Situation. Bilder oder Videos können gespeichert, kopiert und weiterverbreitet werden – möglicherweise immer wieder und über lange Zeit.
Für solche Aufnahmen wird häufig der Begriff „Missbrauchsdarstellungen“ verwendet. Er macht deutlich, dass es nicht um gewöhnliche pornografische Inhalte geht, sondern um die Darstellung sexualisierter Gewalt oder Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen.
Missbrauchsdarstellungen zeigen Gewalt und Ausbeutung
Eine sexualisierte Aufnahme eines Kindes ist nicht einfach „Pornografie mit Kindern“. Sie kann eine Situation zeigen, in der ein Kind sexualisiert einbezogen, ausgebeutet oder Gewalt ausgesetzt wurde.
Deshalb sprechen Fachstellen von Missbrauchsdarstellungen oder vergleichbaren Begriffen, die die Gewalt und Ausbeutung hinter den Bildern sichtbar machen.
Aufnahmen können kopiert und weiterverbreitet werden
Ein Bild oder Video kann nach seiner Erstellung gespeichert, kopiert, weitergeschickt oder erneut veröffentlicht werden. Dadurch kann eine Aufnahme weiter im Umlauf bleiben, obwohl die ursprüngliche Situation längst vorbei ist.
Die sexualisierte Ausbeutung kann dadurch über die ursprüngliche Tat hinaus fortwirken.
Die Verbreitung kann anhaltend belasten
Für Betroffene kann die Vorstellung belastend sein, dass Aufnahmen weiterhin gespeichert oder verbreitet werden und möglicherweise Menschen darauf zugreifen, die sie nicht kennen.
Eine erneute Weitergabe kann das Gefühl verstärken, keine Kontrolle darüber zu haben, wo die Aufnahme auftaucht oder wer sie sieht. Wie Betroffene damit umgehen und welche Folgen dies hat, kann sehr unterschiedlich sein.
Warum der Begriff „Kinderpornografie“ problematisch ist
Der Begriff „Kinderpornografie“ wird weiterhin verwendet – unter anderem in gesetzlichen oder amtlichen Zusammenhängen. Fachlich wird er jedoch kritisiert, weil „Pornografie“ nach freiwillig hergestellten sexuellen Darstellungen klingen kann. Bei sexualisierten Darstellungen von Kindern geht es dagegen um Gewalt, Ausbeutung oder die Verletzung ihrer sexuellen Selbstbestimmung.
Deshalb verwenden Fachstellen Begriffe wie „Missbrauchsdarstellungen“. Je nach fachlichem oder rechtlichem Zusammenhang können unterschiedliche Bezeichnungen vorkommen.
Selbst erstellt bedeutet nicht selbst verantwortlich
Ein Kind oder Jugendlicher kann ein intimes oder sexualisiertes Bild selbst aufgenommen und zunächst freiwillig verschickt haben. Das bedeutet nicht, dass andere Personen es deshalb unter Druck setzen, das Bild gegen seinen Willen weitergeben oder es zur Erpressung oder weiteren Ausbeutung nutzen dürfen.
Auch wenn ein Bild zunächst freiwillig entstanden ist, liegt die Verantwortung für späteren Druck, Erpressung oder missbräuchliche Weiterverbreitung bei der Person, die dies tut – nicht beim Kind.
Was bei einem Fund wichtig ist
Wer im Internet oder auf einem Gerät auf mögliche Missbrauchsdarstellungen stößt, sollte die Inhalte nicht weiterleiten, veröffentlichen oder eigenständig zur Beweissicherung kopieren und speichern. Stattdessen sollten dafür vorgesehene offizielle Meldewege genutzt werden. Auch gut gemeintes Weiterleiten kann dazu führen, dass die Aufnahme weiter verbreitet wird.
Wenn du einzelne Formen genauer verstehen oder wissen möchtest, wie sexualisierte Gewalt entstehen und erkannt werden kann, findest du hier passende Vertiefungen.
„Hands-off“ bezeichnet sexualisierte Gewalt ohne unmittelbaren Körperkontakt. „Hands-on“ bezeichnet Formen mit unmittelbarem Körperkontakt. Die Begriffe beschreiben die Art der Handlung, nicht eine Rangfolge der Schwere oder eine automatische rechtliche Bewertung.
Ist sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt weniger schwerwiegend?+
Nein. Auch Worte, Bilder, Aufforderungen oder Situationen vor einer Kamera können Grenzen, Vertrauen und sexuelle Selbstbestimmung schwer verletzen. Wie ein Kind eine Erfahrung erlebt und welche Folgen sie haben kann, ist individuell.
Was bedeutet „Penetration“ in diesem Zusammenhang?+
Damit ist das Eindringen in den Körper des Kindes im Rahmen einer sexualisierten Handlung gemeint. Der Begriff beschreibt die Form des Körperkontakts. Er sagt für sich allein nichts über das individuelle Erleben, mögliche Folgen oder die rechtliche Bewertung eines Einzelfalls aus.
Kann sexualisierte Gewalt vollständig digital stattfinden?+
Ja. Dazu können sexualisierte Kommunikation, Aufforderungen, Druck oder Erpressung über digitale Dienste gehören. Digitale, körperliche und bildbasierte Formen können aber auch miteinander verbunden sein; entscheidend ist das Geschehen, nicht die Plattform.
Was sind Missbrauchsdarstellungen – und warum ist der Begriff „Kinderpornografie“ problematisch?+
Missbrauchsdarstellungen sind Darstellungen sexualisierter Gewalt oder Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen. Der Begriff „Kinderpornografie“ wird fachlich kritisiert, weil „Pornografie“ nach freiwillig hergestellten sexuellen Darstellungen klingen kann. Im deutschen Strafrecht heißen die entsprechenden Kategorien weiterhin „kinderpornographische“ und „jugendpornographische Inhalte“.
Was gilt, wenn ein Kind oder Jugendlicher ein Bild zunächst freiwillig verschickt hat?+
Eine freiwillige erste Handlung ist keine Zustimmung zu späterem Druck, Erpressung oder einer Weiterverbreitung gegen den eigenen Willen. Die Verantwortung für eine solche Ausbeutung liegt bei der Person, die sie ausübt. Die rechtliche Einordnung selbst erstellter Aufnahmen hängt von Alter, Inhalt und Zusammenhang ab.
Was sollte ich tun, wenn ich auf mögliche Missbrauchsdarstellungen stoße?+
Die Inhalte nicht weiterleiten, veröffentlichen, kopieren oder eigenständig speichern. Stattdessen sollten offizielle Meldestellen genutzt werden, die Inhalte prüfen und eine Löschung veranlassen können. Bei unmittelbarer Gefahr ist die Polizei zuständig.
TRANSPARENZ
Quellenverzeichnis
Die folgenden Quellen wurden für die fachlich finalisierten Abschnitte 01 bis 06 verwendet.
Grundlagen und fachliche Einteilung
[1]
Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.Definition von Kindesmissbrauch. Fachinformation; abgerufen am 16. August 2026.
[2]
World Health Organization.Violence against children. Fact sheet, 7. Mai 2026; abgerufen am 16. August 2026.
Kontaktlose und körperliche Formen
[6]
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes.Sexueller Missbrauch von Kindern. Informationen für Betroffene; abgerufen am 16. August 2026.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und Bundesamt für Justiz.§ 176 StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern. Gesetze im Internet, geltende Fassung; abgerufen am 16. August 2026.
Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.Sexuelle Gewalt im Internet. Fachinformation; abgerufen am 16. August 2026.
Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.Glossar – Missbrauchsdarstellungen. Glossar, Eintrag „Missbrauchsdarstellungen“; abgerufen am 16. August 2026.
Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.Schutz und Prävention im digitalen Raum. Fachinformation und Meldewege; abgerufen am 16. August 2026.
Rechtliche und medizinische Einordnung
[5]
Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.Strafrecht und sexueller Missbrauch. Fachinformation; abgerufen am 16. August 2026.